Asylbewerber und Kriminalität
Wie kriminelle Flüchtlinge die Verwaltung
austricksen
Diebstahl
aus der Ladenkasse
Der
Dieb an der Kasse in einem Einzelhandelsgeschäft in Paderborn war ein
Asylanwärter.
Dieser
Asylanwärter war der Polizei schon seit einiger Zeit als krimineller
Wiederholungstäter bekannt. Ladendiebstähle sind aber in Deutschland kein Grund
sind, ein Asylverfahren abzubrechen oder gar einen Asylanwärter wieder in sein
Heimatland zurück zu schicken.
Dieser
Asylant konnte somit weiterhin und ungestraft seiner kriminellen Tätigkeit
nachgehen.
Auf
den Bildern unserer Kameras wurde der Dieb von der Polizei erkannt und es war
auch zu sehen, dass er bei diesem Raub eine Komplizin dabei hatte. Die Polizei
dachte nun, der Wiederholungstäter könnte nun wegen bandenmäßigem Diebstahl
jetzt endlich bestraft werden. Aber der Asylant war auch diesmal etwas schlauer
und ist schlicht und ergreifend untergetaucht.
Siehe
Schreiben der Staatsanwaltschaft.
Asylfälle
belasten Gerichte
Viele Migranten werden
trotz rechtskräftiger Urteile nicht abgeschoben. Das ärgert die Richter. Viele
haben das Gefühl, Entscheidungen quasi für den Papierkorb zu schreiben.