Herr Doktor, da habe ich wohl Glück gehabt, dass ich den Autounfall überlebt habe, wohin bringen Sie mich denn?
Wir bringen Sie ins Leichenschauhaus!
Aber Herr Doktor, ich bin doch noch gar nicht tot.
Tja laut den Papieren sind Sie bereits hirntot hirntot und wir dürfen jetzt Ihre Leber und Ihre Niere transplantieren und danach sind Sie richtig tot.
Wir haben zahlungskräftige Kunden für diese Organe und Sie sind jetzt Spender, ob Sie wollen oder nicht. Dass Sie diesen Autounfall nicht überlebt haben, glaubt uns ohnehin jeder.
———————////——————Was seither wie beim Datenschutz bereits üblich war, dass man der Verwendung seiner Daten und der Entnahme der Organe schriftlich zustimmen muss, soll nun zugunsten des Organhandels ins Negative umgekehrt werden.
Der Freibrief zur Organentnahme schlechthin.
Wie wollen Sie bei dieser Beweislastumkehr später nachweisen, dass Sie nicht damit einverstanden waren, dass man Ihnen das Herz herausschneidet, wenn der Arzt sagt, er hätte kein Widerspruchformular bei Ihnen gefunden.Wenn wir in allen Lebensbereichen nach dieser Methode handeln würden, dann dürfte in Zukunft jeder bei Ihnen einbrechen, es sei denn Sie hätten dem Einbrecher vorher ein Widerspruchsformular gegen Einbruch vor gelegt.————————-///::————Was man Ihnen nämlich nicht sagt: Ihre Organe müssen noch quicklebendig sein, wenn man sie Ihnen entnimmt. Tote Organe kann auch ein Meisterchirurg nicht mehr zum Leben erwecken. Sie springen auch in einem lebendigen Körper, wohin sie verpflanzt würden, nicht mehr an. Ihr Körper ist also noch genauso lebendig und funktionstüchtig wie zum Zeitpunkt, bevor Ihr Hirn den Geist aufgegeben hat. „Dann ist die Organentnahme ja eine Form der Tötung!", rufen Sie nun entsetzt. Genau das ist es. Und war es auch bis zu jenem Tag im Jahre 1968, als eine Kommission der Universität Harvardentschied, dass es so etwas wie einen Hirntod gibt, ein Stadium, von dem der Patient nicht mehr voll ins Leben zurückkomme, sich also in einem irreversiblen Koma befinde.
Herzliche Grüße
Walter C. Dieterich