Das Thema Videoüberwachung ist und bleibt ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner. Nun hat sich das Amtsgericht Gelnhausen (Hessen) mit der Zulässigkeit von schwenkbaren Kameras befasst, wenn diese auch nur theoretisch ein Nachbargrundstück erfassen könnten
https://www.datenschutz-notizen.de/und-taeglich-gruesst-das-videoueberwachte-murmeltier-4248751/
Herzliche Grüße
Walter C. Dieterich