Donnerstag, 11. Juli 2024

Videoüberwachung mit schwenkbaren Kameras auf privaten Grundstücke n sind illegal.

Das Thema Videoüberwachung ist und bleibt ein datenschutzrechtlicher Dauerbrenner. Nun hat sich das Amtsgericht Gelnhausen (Hessen) mit der Zulässigkeit von schwenkbaren Kameras befasst, wenn diese auch nur theoretisch ein Nachbargrundstück erfassen könnten

https://www.datenschutz-notizen.de/und-taeglich-gruesst-das-videoueberwachte-murmeltier-4248751/


Herzliche Grüße
Walter C. Dieterich