Donnerstag, 7. September 2017

MRSA-Screening

MRSA -Todesfall in Kirchheim-Teck

 

Andreas B. hatte sich die Schulter gebrochen und ging zur Routineoperation ins Krankenhaus nach Kirchheim unter Teck.

Bereits kurze Zeit nach der Operation ist der bis zu diesem Zeitpunkt ansonsten kerngesunde Andreas B. an MRSA verstorben.

Wir können nun nur vermuten, dass sich Andreas B. im Kirchheimer Krankenhaus mit MRSA-Bakterien infiziert hat.

Wir wissen es aber nicht und können es nicht nachweisen, weil kein „MRSA-Screening“ gemacht wurde.

Bestehen Sie  unbedingt vor einem  Krankenhausaufenthalt auf „MRSA-Screening“

In Deutschland sterben vermutlich  jedes Jahr zwischen 20.000 und 40.000 Patienten an MRSA, weil die Hygienevorschriften

nicht eingehalten werden. Genaue Zahlen gibt es nicht, weil diese Todesfälle meistens verschwiegen werden

und deshalb auch keine Autopsien durchgeführt werden.

 

Die Politik, insbesondere Frau Merkel weiß von diesen vielen Toten in deutschen Krankenhäusern  schon viele Jahre und  sie hat auch schon

verspochen, dass sie dies abstellen will – getan wurde nichts. Hilfe bekommen in Deutschland offenbar nur Flüchtlinge.

Dabei haben wir in Deutschland mehr Tote durch MRSA in Deutschland, als es im gleichen Zeitraum  Tote im Syrienkrieg gegeben hat.

 

Die Frage, weshalb „schaffen“ wir es nicht diese MRSA-Todesfälle in Deutschland zu verhindern,  ist durchaus berechtigt.

Denn in unsrem Nachbarland Holland gibt es keine Todesfälle durch MRSA – dort hat sich die Politik darum gekümmert.

Wäre es nicht sinnvoller, sich zuerst um die eigenen Landsleute zu kümmern und diese nicht in Krankenhäusern sterben zu lassen,

als das Geld für meist junge und männliche Wirtschaftsflüchtlinge auszugeben.

 

 

 

 

https://www.mrsaplus.de/mrsa/screening/

 

 

https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/doc/lare_merkblatt_mrsa_screening.pdf

 

Es gibt eine Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA

Aber keiner hält sich dran und niemand überprüft dies.

 

Zum 01.07.2016 tritt die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA in Kraft.

Sie regelt, welche Anforderungen Ärzte zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM

„Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA“ erfüllen müssen.

 

40.000 Todesfälle durch Krankenhauskeime pro Jahr

Laut Schätzung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene sind es bis zu 40.000 Patienten, die jedes Jahr in Deutschland durch Krankenhauskeime ihr Leben verlieren. Und das, obwohl die Politik inzwischen strengere Hygieneregeln erlassen hat. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe fordert ihre strikte Einhaltung. "Es gibt verbindliche Vorgaben. Wir haben mit dem Infektionsschutzgesetz die entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes rechtsverbindlich gemacht", betont der Politiker. "Das gilt für die Tests, die vorgesehen sind, bei bestimmten Risikogruppen, das gilt aber auch für die Isolierung, wenn sie fachlich geboten ist", fährt er fort.

http://www.mdr.de/hauptsache-gesund/hg-todkrank-durch-keime100.html