Wenn Sie bei einem Spaziergang, wann auch immer Montag, Dienstag oder Mittwoch von der Polizei kontrolliert werden, dann können Sie ein Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO machen.
Damit bekommt die Polizei so viel organisatorische Arbeit, dass sie es vermutlich bald aufgeben werden Spaziergänger grundlos zu kontrollieren, zu filmen oder gar eine Funkzellenabfrage zu machen.
Dasselbe geht natürlich auch für jedes Einzelhandelsgeschäft, das ein Zertifikat verlangt und dazu noch dem Personalausweis sehen möchte.
Hier können Sie das Formular herunterladen
https://deutsche-datenschutzhilfe.de/auskunftsersuchen-nach-artikel-15-dsgvo/
oder hier kopieren
Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund des Kontaktes mit………………………………, (Besuch in Ihrem Hause) vom ……………..2022 ich bitte um Auskunft darüber, welche personenbezogene Daten Sie über meine Person gespeichert haben. Ich bitte um Auskunft darüber:
- welche personenbezogenen Daten ganz konkret bei Ihnen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde, Funkzellenabfrage) sowie
- zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.
- Darüber hinaus fordere ich Informationen über die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
- Haben Sie diese Daten an Dritte übermittelt oder planen Sie, diese an Dritte zu
übermitteln? Wenn ja, an wen, wann und zu welchem Zweck bzw. Zwecken?
- die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung,
- ein ggf. bestehendes Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO,
- mein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde,
- die Herkunft der Daten.
- Sollte eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling stattfinden bitte ich um aussagekräftige Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.
- Haben Sie hinsichtlich meiner Person ein Profil angelegt? Falls ja, teilen Sie mir den Inhalt dieses Profils und die Art und Weise des Zustandekommens dieses Profils bitte mit. Bitte beachten Sie gem. Urteil vom OLG Köln 26.07.2019 – 20 U 75/18 sind auch Gesprächsnotizen und Telefonvermerke persönliche Daten.
- Bitte stellen Sie mir außerdem kostenfrei eine Kopie meiner bei Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten inkl. aller Gesprächsnotizen und Telefonvermerke zur Verfügung.
Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich unverzüglich als PDF per E-Mail, spätestens aber innerhalb eines Monats (§ 12 Abs. 3 DS-GVO) Alternativ dürfen Sie mir die Auskunft auch per Briefpost schicken.
Mit freundlichen Grüße
Datum ………..2022
………………………………
Unterschrift