Sonntag, 27. Juli 2025

Videoüberwachung in Deutschland

Hürden für Videoüberwachung niedriger - Speicherfrist länger

Bislang dürfen im Land nur bestimmte Personen und Objekte gefilmt werden, etwa Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Amtsgebäude. Die bisherige Beschränkung soll nun aufgehoben werden. Videoüberwachung soll künftig nach Vorstellung der Regierung überall stattfinden dürfen, falls das etwa zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass schutzwürdige Interessen von Betroffenen überwiegen. 

Die Speicherfrist für Aufnahmen wird laut Innenministerium auf bis zu zwei Monate verlängert. Die Kommunen hatten demnach auf die Änderungen gepocht.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-setzt-auf-mehr-videoueberwachung-100.html